Sicherheit und Prüfung

E-Check und Prüfung ortsfester Anlagen nach DGUV V3

Wir prüfen elektrische Anlagen und Betriebsmittel, messen statt zu schätzen und übergeben ein Protokoll, mit dem Sie gegenüber Versicherung und Berufsgenossenschaft nachweisen können, dass geprüft wurde.

Installationstester mit Messleitungen an einem geöffneten Sicherungsverteiler
Ausgangslage

Im Schadensfall zählt das Protokoll

Nach einem Brand oder einem Unfall an einer elektrischen Anlage stellt sich regelmäßig dieselbe Frage: Wurde die Anlage regelmäßig geprüft und ist das nachweisbar? Ohne Protokoll wird die Antwort schwierig – und Versicherer kürzen dann gern.

Für Betriebe kommt hinzu, dass die Prüfung ortsfester Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel Teil der Unternehmerpflichten ist. Die Fristen richten sich nach Art und Nutzung der Anlage, nicht nach einem festen Kalenderdatum.

Im Privathaushalt ist die Prüfung freiwillig. Sinnvoll ist sie trotzdem, besonders bei älteren Installationen, nach Umbauten und vor dem Kauf einer Immobilie – dort zeigt der Prüfbericht ziemlich schnell, was auf Sie zukommt.

Leistungsumfang

Was wir prüfen

Der Prüfumfang richtet sich nach der Anlage. Diese Schritte gehören in nahezu jeder Prüfung dazu.

Besichtigen

Sichtprüfung von Verteilung, Leitungen, Schaltgeräten und Betriebsmitteln auf Beschädigung, Überlastung und unzulässige Änderungen.

Messen

Schutzleiter, Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, Auslösezeiten der Fehlerstromschutzschalter und Spannungsfall.

Erproben

Funktionsprüfung der Schutzeinrichtungen, Prüftasten, Not-Aus-Einrichtungen und Sicherheitsbeleuchtung.

Ortsveränderliche Geräte

Prüfung von Verlängerungen, Maschinen und Bürogeräten mit Prüfplakette und Geräteverzeichnis.

Protokollieren

Messwerte, Mängel und Bewertung in einem Bericht, den Sie an Versicherung oder Berufsgenossenschaft weitergeben können.

Fristen festlegen

Vorschlag für den nächsten Prüftermin – auf Wunsch als Erinnerung im Wartungsvertrag.

Ablauf

So läuft eine Prüfung ab

1

Umfang klären

Wir klären vorab, welche Anlagenteile und wie viele Geräte geprüft werden – daraus ergibt sich der Zeitbedarf.

2

Prüfung vor Ort

Besichtigen, Messen, Erproben. Abschaltungen stimmen wir so ab, dass der Betrieb möglichst weiterlaufen kann.

3

Bericht

Sie erhalten das Protokoll mit Messwerten und einer klaren Bewertung: in Ordnung, Mangel oder Gefahr im Verzug.

Was Sie erwarten können

Prüfen heißt bei uns nicht Häkchen setzen

Eine Prüfung, bei der nichts gemessen wird, ist keine Prüfung. Wir dokumentieren die Werte, damit Sie beim nächsten Mal eine Entwicklung sehen – und nicht nur ein neues Datum.

Häufige Fragen

Was Kundinnen und Kunden uns dazu fragen

Die Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und der Art der Anlage; für ortsfeste Anlagen in Betrieben werden häufig vier Jahre angesetzt, für Baustellen und stark beanspruchte Betriebsmittel deutlich kürzer. Wir schlagen Ihnen eine Frist vor und begründen sie.

Wir unterscheiden zwischen Hinweis, Mangel und Gefahr im Verzug. Bei Gefahr im Verzug sichern wir sofort ab und informieren Sie unmittelbar. Alles andere kommt mit Vorschlag und Kostenrahmen in den Bericht – ohne Reparaturzwang durch uns.

Nein, aber einzelne Bereiche müssen kurz freigeschaltet werden. Wir planen das mit Ihnen vorher durch und arbeiten auf Wunsch außerhalb Ihrer Betriebszeiten.

Die Prüfinhalte überschneiden sich stark, der Rahmen unterscheidet sich: Der E-Check ist ein Prüfsiegel des Elektrohandwerks und im Privatbereich verbreitet, die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 erfüllt die Unternehmerpflicht im gewerblichen Bereich. Sagen Sie uns, wofür Sie den Nachweis brauchen.

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