Wir prüfen elektrische Anlagen und Betriebsmittel, messen statt zu schätzen und übergeben ein Protokoll, mit dem Sie gegenüber Versicherung und Berufsgenossenschaft nachweisen können, dass geprüft wurde.
Nach einem Brand oder einem Unfall an einer elektrischen Anlage stellt sich regelmäßig dieselbe Frage: Wurde die Anlage regelmäßig geprüft und ist das nachweisbar? Ohne Protokoll wird die Antwort schwierig – und Versicherer kürzen dann gern.
Für Betriebe kommt hinzu, dass die Prüfung ortsfester Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel Teil der Unternehmerpflichten ist. Die Fristen richten sich nach Art und Nutzung der Anlage, nicht nach einem festen Kalenderdatum.
Im Privathaushalt ist die Prüfung freiwillig. Sinnvoll ist sie trotzdem, besonders bei älteren Installationen, nach Umbauten und vor dem Kauf einer Immobilie – dort zeigt der Prüfbericht ziemlich schnell, was auf Sie zukommt.
Der Prüfumfang richtet sich nach der Anlage. Diese Schritte gehören in nahezu jeder Prüfung dazu.
Sichtprüfung von Verteilung, Leitungen, Schaltgeräten und Betriebsmitteln auf Beschädigung, Überlastung und unzulässige Änderungen.
Schutzleiter, Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, Auslösezeiten der Fehlerstromschutzschalter und Spannungsfall.
Funktionsprüfung der Schutzeinrichtungen, Prüftasten, Not-Aus-Einrichtungen und Sicherheitsbeleuchtung.
Prüfung von Verlängerungen, Maschinen und Bürogeräten mit Prüfplakette und Geräteverzeichnis.
Messwerte, Mängel und Bewertung in einem Bericht, den Sie an Versicherung oder Berufsgenossenschaft weitergeben können.
Vorschlag für den nächsten Prüftermin – auf Wunsch als Erinnerung im Wartungsvertrag.
Wir klären vorab, welche Anlagenteile und wie viele Geräte geprüft werden – daraus ergibt sich der Zeitbedarf.
Besichtigen, Messen, Erproben. Abschaltungen stimmen wir so ab, dass der Betrieb möglichst weiterlaufen kann.
Sie erhalten das Protokoll mit Messwerten und einer klaren Bewertung: in Ordnung, Mangel oder Gefahr im Verzug.
Eine Prüfung, bei der nichts gemessen wird, ist keine Prüfung. Wir dokumentieren die Werte, damit Sie beim nächsten Mal eine Entwicklung sehen – und nicht nur ein neues Datum.
Die Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und der Art der Anlage; für ortsfeste Anlagen in Betrieben werden häufig vier Jahre angesetzt, für Baustellen und stark beanspruchte Betriebsmittel deutlich kürzer. Wir schlagen Ihnen eine Frist vor und begründen sie.
Wir unterscheiden zwischen Hinweis, Mangel und Gefahr im Verzug. Bei Gefahr im Verzug sichern wir sofort ab und informieren Sie unmittelbar. Alles andere kommt mit Vorschlag und Kostenrahmen in den Bericht – ohne Reparaturzwang durch uns.
Nein, aber einzelne Bereiche müssen kurz freigeschaltet werden. Wir planen das mit Ihnen vorher durch und arbeiten auf Wunsch außerhalb Ihrer Betriebszeiten.
Die Prüfinhalte überschneiden sich stark, der Rahmen unterscheidet sich: Der E-Check ist ein Prüfsiegel des Elektrohandwerks und im Privatbereich verbreitet, die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 erfüllt die Unternehmerpflicht im gewerblichen Bereich. Sagen Sie uns, wofür Sie den Nachweis brauchen.
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Sagen Sie uns kurz, worum es geht und wann es Ihnen passt. Wir rufen zurück – ohne Verkaufsdruck.