Lohnt sich eine PV-Anlage auf dem Betriebsdach?

Auf Gewerbedächern rechnet sich Photovoltaik meist schneller als auf Wohnhäusern – vorausgesetzt, der Strom wird selbst verbraucht. Woran die Rechnung wirklich hängt.
Aufgeständerte Solarmodulreihen auf dem Flachdach eines Gewerbegebäudes

Die kurze Antwort lautet: häufiger als auf einem Wohnhaus. Der Grund ist einfach – Betriebe verbrauchen Strom dann, wenn die Sonne scheint. Genau daran hängt die gesamte Rechnung. Wer den erzeugten Strom selbst nutzt, spart den vollen Arbeitspreis inklusive Netzentgelten und Abgaben. Wer ihn einspeist, bekommt einen Bruchteil davon.

Der Eigenverbrauch entscheidet, nicht die Dachgröße

Die häufigste Fehlplanung im Gewerbe ist eine Anlage, die nach der verfügbaren Dachfläche ausgelegt wird statt nach dem Lastprofil. Das Ergebnis: mittags große Überschüsse, die zu einem niedrigen Satz ins Netz gehen, und morgens sowie abends weiterhin teurer Netzbezug.

Sinnvoller ist der umgekehrte Weg. Erst schauen wir uns an, wann Sie tatsächlich Strom brauchen – idealerweise anhand eines Lastgangs aus dem Zähler, sonst anhand der Schichtzeiten und der großen Verbraucher. Daraus ergibt sich, welcher Anteil der Erzeugung direkt im Betrieb bleibt. Erst dann reden wir über Modulzahl.

Als grobe Orientierung: Ein Betrieb mit Tagesbetrieb von Montag bis Freitag erreicht ohne Speicher oft einen Eigenverbrauchsanteil im Bereich von 50 bis 80 Prozent, ein Betrieb mit Wochenendbetrieb entsprechend mehr. Ein reiner Bürobetrieb mit hohem Verbrauch im Winterhalbjahr liegt darunter. Diese Zahlen sind Erfahrungswerte und ersetzen keine Berechnung mit Ihren Daten.

Vier Punkte, an denen es scheitern kann

1. Die Dachlast

Auf Flachdächern kommt zur Modullast das Ballastgewicht der Aufständerung hinzu. Bei Hallen aus den achtziger und neunziger Jahren ist die statische Reserve häufig knapp. Ein Nachweis durch einen Tragwerksplaner kostet Geld, verhindert aber ein Problem, das sich später nicht mehr korrigieren lässt. Bei Trapezblechdächern kommt die Frage der Befestigung hinzu – geklemmt oder gebohrt, und was sagt der Dachaufbau dazu.

2. Der Netzanschluss

Größere Anlagen brauchen die Zustimmung des Netzbetreibers. Je nach Anschlusssituation kann eine Erweiterung des Anschlusses nötig werden, und die Bearbeitungszeiten sind selten kurz. Wir melden deshalb früh an – oft parallel zum Angebot, damit die Prüfung läuft, während Sie noch entscheiden.

3. Der Zählerplatz

Für Erzeugungsanlagen wird ein Zweirichtungszähler gesetzt, häufig zusammen mit Steuerungstechnik. Alte Zählerplätze haben dafür weder Raum noch die passende Ausführung. Das ist der Punkt, an dem Anlagen wochenlang fertig auf dem Dach liegen und nicht einspeisen dürfen. Details dazu auf unserer Seite zu Zählerschrank und Verteilerbau.

4. Die steuerliche Seite

Für Gewerbebetriebe gelten andere umsatzsteuerliche Regeln als für Privatpersonen, und die Vorschriften haben sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Wir rechnen unsere Angebote netto und weisen die Umsatzsteuer gesondert aus. Für die Frage, was davon Sie geltend machen können, ist Ihre Steuerberatung zuständig – bitte klären Sie das vor der Investitionsentscheidung.

Was ein Speicher im Gewerbe bringt

Weniger, als viele erwarten. Im Gewerbe fällt der Verbrauch überwiegend tagsüber an und wird ohnehin direkt gedeckt. Ein Speicher verschiebt dann nur den Rest in den Abend – und der ist bei einem Betrieb mit Tagesbetrieb klein.

Interessanter wird es, wenn Lastspitzen geglättet werden sollen, weil der Leistungspreis einen relevanten Teil Ihrer Stromrechnung ausmacht, oder wenn Ladepunkte für Fahrzeuge hinzukommen. Wie wir Speicher auslegen, steht auf der Seite Stromspeicher.

Und die Einspeisevergütung?

Sie ist heute die Nebenrechnung, nicht die Hauptrechnung. Die Sätze werden regelmäßig angepasst und unterscheiden sich nach Anlagengröße und Inbetriebnahmedatum. Wir nennen Ihnen im Angebot den zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Satz und weisen aus, wie stark das Ergebnis davon abhängt – bei einer eigenverbrauchsstarken Anlage ist der Einfluss überschaubar.

Wie Sie zu einer belastbaren Zahl kommen

Für eine erste Größenordnung reicht der Konfigurator: Dachart, Größe und Speicherwunsch genügen für eine unverbindliche Preisspanne. Belastbar wird es mit dem Ortstermin – Dach, Zählerplatz und Netzsituation sehen wir uns dabei gemeinsam an.

Was Sie dafür bereitlegen sollten: die letzte Jahresabrechnung Ihres Stromversorgers, wenn möglich einen Lastgang, Angaben zu geplanten Erweiterungen und – falls vorhanden – Unterlagen zur Dachkonstruktion.

Fazit

Auf einem Betriebsdach mit Tagesverbrauch ist Photovoltaik in den meisten Fällen eine der besseren Investitionen, die ein Betrieb heute tätigen kann. Sie wird aber nicht dadurch besser, dass man sie größer macht. Die Anlage sollte zum Verbrauch passen, das Dach sie tragen können und der Zählerplatz sie aufnehmen – dann stimmt am Ende auch die Rechnung.

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Woran Sie ein belastbares Angebot erkennen

Angebote für Gewerbeanlagen sind schwer vergleichbar, weil sie unterschiedlich tief kalkuliert sind. Drei Punkte helfen bei der Einordnung.

Erstens: Steht die Ertragsprognose mit ihren Annahmen dort? Eine Zahl ohne Angabe der zugrunde gelegten Einstrahlung, der Systemverluste und der berücksichtigten Verschattung ist eine Behauptung. Erst mit den Annahmen können Sie zwei Angebote nebeneinanderlegen.

Zweitens: Ist der Zählerplatz enthalten oder ausgeschlossen? Das ist die Position, die bei knapp kalkulierten Angeboten am häufigsten fehlt – und die im Nachgang schnell vierstellig wird. Ein seriöses Angebot sagt entweder „enthalten“ oder „nicht enthalten, geschätzt in dieser Größenordnung“.

Drittens: Wer meldet an? Anmeldung beim Netzbetreiber, Registrierung im Marktstammdatenregister und Fertigmeldung sind Arbeit. Wenn im Angebot nichts davon steht, sollten Sie fragen, wer das übernimmt.

Der Zeitplan – realistisch betrachtet

Die Montage einer Gewerbeanlage dauert je nach Größe wenige Tage bis zwei Wochen. Der längere Teil liegt davor und danach: Netzanschlussanfrage, gegebenenfalls statischer Nachweis, Lieferzeiten für Wechselrichter und Unterkonstruktion sowie die Terminierung des Zählerwechsels durch den Messstellenbetreiber.

Wir melden deshalb früh an und sagen Ihnen, worauf wir gerade warten. Ein Termin, der sich verschiebt, ist ärgerlich; ein Termin, von dessen Verschiebung Sie erst auf Nachfrage erfahren, ist ein Grund, den Betrieb zu wechseln.

Was nach der Inbetriebnahme zu tun ist

Eine Gewerbeanlage ist ein Betriebsmittel und sollte auch so behandelt werden. Dazu gehören eine laufende Ertragsüberwachung mit Schwellenwerten, eine wiederkehrende Sichtprüfung der Befestigungen und – je nach Versicherungsbedingungen – ein Nachweis regelmäßiger Prüfungen.

Der Aufwand dafür ist gering, der Nutzen deutlich: Ein Strang, der ausgefallen ist, kostet über ein Jahr unbemerkt mehr als die gesamte Wartung. Was dazugehört, steht auf der Seite Wartung und Monitoring.

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